Testamentsverzeichnis-Überführung

Ablösung der Karteikarten bei den Standesämtern

Das Zentrale Testamentsregister diente bei seiner Einführung am 1. Januar 2012 auch der Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen.

Zur Inbetriebnahme gehörte es, die bei den über 4.600 Standesämtern in Deutschland sowie bei dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin vorhandenen Verwahrangaben zu letztwilligen Verfügungen in das Zentrale Testamentsregister zu überführen. Hierbei arbeitete die Bundesnotarkammer vertrauensvoll mit den Standesämtern in Deutschland und dem Amtsgericht Schöneberg zusammen.

Vor Einführung des Zentralen Testamentsregisters wurden bei den Standesämtern „Gelbe Karteikarten“ und „Weiße Karteikarten“ geführt. Bei dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin wurde die sog. Hauptkartei für Testamente geführt. Zu jeder amtlich verwahrten letztwilligen Verfügung gab es eine „Gelbe Karteikarte“ beim Geburtsstandesamt; sie repräsentierte eine letztwillige Verfügung und wurde dort bis zum Tod aufbewahrt. Bei den sog. „Weißen Karteikarten“ handelte es sich um Mitteilungen über ein Kind des Erblassers, mit dessen anderem Elternteil der Erblasser bei der Geburt nicht verheiratet war oder das er allein adoptiert hatte. Diese wurden ebenfalls bei den Standesämtern sowie der Hauptkartei für Testamente bei dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin geführt und dienten dazu, das gesetzliche Erbrecht der nichtehelichen oder adoptierten Kinder zu gewährleisten. Im Sterbefall wurden diese Karteikarten-Verzeichnisse von Hand durchsucht.

Dies ist heute nicht mehr notwendig. Denn im Rahmen der Testamentsverzeichnis-Überführung wurden in den Jahren 2012 bis 2016 von der Bundesnotarkammer alle „Gelben Karteikarten“ und „Weißen Karteikarten“ bei den Standesämtern abgeholt, digitalisiert und in das Zentrale Testamentsregister überführt. Gleiches galt für die Hauptkartei für Testamente bei dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin. Rechtliche Grundlage hierfür war das Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz.

Im Rahmen der Testamentsverzeichnis-Überführung wurden über 13,3 Mio. „Gelbe Karteikarten“ und über 5 Mio. „Weiße Karteikarten“, jeweils inklusive solcher bei der Hauptkartei für Testamente bei dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin, Teil des Zentralen Testamentsregisters. Diese Angaben werden heute digital im Sterbefall gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht beauskunftet.   

Lesen Sie für weiterführende Informationen auch die Pressemitteilung anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Zentralen Testamentsregisters: https://www.bnotk.de

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