Registrierungsverfahren

Notarinnen und Notare sowie Gerichte führen Registrierungen durch

Notarinnen und Notare sowie verwahrende Gerichte registrieren letztwillige Verfügungen im Zentralen Testamentsregister. Hierzu müssen Sie nicht besonders tätig werden. Die Verwahrstellen sind gesetzlich zur Registrierung verpflichtet. Dies gilt jedoch nicht für handschriftliche Testamente, die nicht amtlich verwahrt werden.

Ablauf des Registrierungsverfahrens

Grafik: Ablauf des Registrierungsverfahrens
XS
SM
MD
LG