Sterbefallmitteilungen an das Zentrale Testamentsregister
Seit 01.01.2012 müssen alle Sterbefälle auch dem Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer mitgeteilt werden. Die Ermittlung erfolgt grundsätzlich elektronisch.
Mitzuteilen sind:
- Beurkundungen von Sterbefällen (§ 60 Abs. 1 Nr. 9 PStV)
- Aufnahme einer Ausfertigung eines Beschlusses über Todeserklärungen oder der gerichtlichen Feststellung der Todeszeit in die Sammlung des Standesamt I in Berlin (§ 60 Abs. 2 Nr. 5 PStV)
- Folgebeurkundungen im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde und der Sterbefall nicht im Inland beurkundet wurde (§§ 58 Abs. 4 Nr. 4, 59 Abs. 4 Nr. 4 PStV)
- Berichtigungen von Eintragungen im Sterberegister (§ 47 Abs. 2 PStV).
Soweit eine elektronische Mitteilung nicht möglich ist, und das Fachverfahren Autista vom Standesamt verwendet wird, kann die Sterbefallmitteilung über Autista ausgedruckt und an das Zentrale Testamentsregister per Post übermittelt werden. Sofern auch kein Ausdruck über Autista erfolgen kann, muss das für die Papiermitteilung vorgesehene Formular 15/213 zwingend verwendet werden. Bitte tragen Sie alle Sterbefalldaten ausschließlich in die dafür vorgesehenen Felder in der amtlichen Form ein; andernfalls ist nicht gewährleistet, dass wir den betroffenen Erblasser im Testamentsregister finden können. Formlose Mitteilungen oder unrichtig bzw. unvollständig ausgefüllte Formulare können wir nicht annehmen. Die elektronische Bearbeitung Ihrer Mitteilungen setzt voraus, dass diese tiefschwarz ausgedruckt werden, wenn möglich auf weißem Papier. Bitte verwenden Sie auf keinen Fall Tonersparfunktionen.
Für die Übermittlung der Sterbefallmitteilungen an das Zentrale Testamentsregister ist ausschließlich folgende Postadresse vorgesehen:
Zentrales Testamentsregister
10874 Berlin.
Fragen und Antworten
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Testamentsverzeichnisüberführung
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Nachrichten
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11.04
2018
Jahresbericht 2017Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2017 zurück, das durch einen reibungslosen elektronischen Registerbetrieb bei unvermindert hohen Registrierungszahlen und weiteren Verbesserungen der Benutzeroberfläche gekennzeichnet war.
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27.01
2017
Jahresbericht 2016Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2016 zurück, das durch einen reibungslosen elektronischen Registerbetrieb bei unvermindert hohen Registrierungszahlen aus der Testamentsverzeichnisüberführung und weiteren Verbesserungen der Benutzeroberfläche...
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28.11
2016
Abschluss TestamentsverzeichnisüberführungWir freuen uns mitteilen zu können, dass die Testamentsverzeichnisüberführung planmäßig abgeschlossen werden konnte. Neben der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg wurden die Testamentsverzeichnisse aus den 16 Bundesländern in das Zentrale Testamentsregister vollständig überführt.
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25.01
2016
Zentrales Testamentsregister - Jahresbericht 2015Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2015 zurück, das durch einen reibungslosen elektronischen Registerbetrieb bei unvermindert hohen Registrierungszahlen aus der Testamentsverzeichnisüberführung und weiteren Verbesserungen der Benutzeroberfläche...
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19.05
2015
Halbzeit in der Testamentsverzeichnisüberführung!Die Testamentsverzeichnisüberführung ist nun in jedem zweiten der 16 Bundesländer abgeschlossen. Bis Mitte Mai 2015 konnten neben der ehemaligen Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin die Testamentsverzeichnisse der Standesämter in Bremen, Hamburg, Hessen,...
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13.01
2015
Zentrales Testamentsregister - Jahresbericht 2014Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2014 zurück. Der elektronische Registerbetrieb verlief auch im abgelaufenen Kalenderjahr reibungslos.
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08.01
2015
Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer verfassungswidrigMit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen des Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zur Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in Teilen verfassungswidrig sind.
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25.11
2014
Hessen als sechstes Bundesland vollständig ins Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführtDie Testamentsverzeichnisüberführung schreitet planmäßig voran! Bislang konnten neben der ehemaligen Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin die Testamentsverzeichnisse der Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen...
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22.05
2014
Überführung des Hauptverzeichnisses für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg abgeschlossenDie Testamentsverzeichnisüberführung hat einen weiteren Meilenstein erreicht. Seit dem 30. April 2014 ist die Überführung des Hauptverzeichnisses für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin abgeschlossen.
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06.01
2014
Jahresbericht 2013Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer arbeitete auch im Jahr 2013 erfolgreich und reibungslos. Per 31.12.2013 waren bereits mehr als 2,5 Millionen Registrierungen und ca. 1,8 Millionen erbfolgerelevante Urkunden im Zentralen Testamentsregister gespeichert.