Gesetzliche Erbfolge
Jeder kann seine Erben selbst bestimmen. Wer ohne Testament oder Erbvertrag verstirbt, für den bestimmt das Gesetz die Erbfolge. Dabei werden in erster Linie Kinder und Ehegatten / eingetragene Lebenspartner berücksichtigt. Über Einzelheiten bestehen aber oftmals falsche Vorstellungen.
Beispiel
Ehegatten gehen häufig davon aus, dass das gemeinsame Haus nach dem Tode eines von ihnen dem Überlebenden alleine gehört. Sie wissen nicht, dass oft auch andere Personen Miterben und damit Miteigentümer werden, zum Beispiel die eigenen Kinder oder sogar entferntere Verwandte.
Der heutigen Vielfalt moderner Familienmodelle kann die gesetzliche Erbfolge nicht gerecht werden. Seit Inkrafttreten des
Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 hat sich das gesellschaftliche und soziale Leben allerdings sehr verändert. Daher ist es ratsam, von der eigenen Testierfreiheit Gebrauch zu machen und den eigenen letzten Willen in Testament oder Erbvertrag niederzulegen.
Bei der gesetzlichen Erbfolge kann zwischen Verwandtenerbrecht und Ehegattenerbrecht unterschieden werden. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, erbt der Staat.
Nachrichten
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11.04
2018
Jahresbericht 2017Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2017 zurück, das durch einen reibungslosen elektronischen Registerbetrieb bei unvermindert hohen Registrierungszahlen und weiteren Verbesserungen der Benutzeroberfläche gekennzeichnet war.
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27.01
2017
Jahresbericht 2016Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2016 zurück, das durch einen reibungslosen elektronischen Registerbetrieb bei unvermindert hohen Registrierungszahlen aus der Testamentsverzeichnisüberführung und weiteren Verbesserungen der Benutzeroberfläche...
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28.11
2016
Abschluss TestamentsverzeichnisüberführungWir freuen uns mitteilen zu können, dass die Testamentsverzeichnisüberführung planmäßig abgeschlossen werden konnte. Neben der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg wurden die Testamentsverzeichnisse aus den 16 Bundesländern in das Zentrale Testamentsregister vollständig überführt.
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25.01
2016
Zentrales Testamentsregister - Jahresbericht 2015Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2015 zurück, das durch einen reibungslosen elektronischen Registerbetrieb bei unvermindert hohen Registrierungszahlen aus der Testamentsverzeichnisüberführung und weiteren Verbesserungen der Benutzeroberfläche...
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19.05
2015
Halbzeit in der Testamentsverzeichnisüberführung!Die Testamentsverzeichnisüberführung ist nun in jedem zweiten der 16 Bundesländer abgeschlossen. Bis Mitte Mai 2015 konnten neben der ehemaligen Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin die Testamentsverzeichnisse der Standesämter in Bremen, Hamburg, Hessen,...
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13.01
2015
Zentrales Testamentsregister - Jahresbericht 2014Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2014 zurück. Der elektronische Registerbetrieb verlief auch im abgelaufenen Kalenderjahr reibungslos.
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08.01
2015
Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer verfassungswidrigMit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen des Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zur Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in Teilen verfassungswidrig sind.
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25.11
2014
Hessen als sechstes Bundesland vollständig ins Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführtDie Testamentsverzeichnisüberführung schreitet planmäßig voran! Bislang konnten neben der ehemaligen Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin die Testamentsverzeichnisse der Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen...
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22.05
2014
Überführung des Hauptverzeichnisses für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg abgeschlossenDie Testamentsverzeichnisüberführung hat einen weiteren Meilenstein erreicht. Seit dem 30. April 2014 ist die Überführung des Hauptverzeichnisses für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin abgeschlossen.
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06.01
2014
Jahresbericht 2013Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer arbeitete auch im Jahr 2013 erfolgreich und reibungslos. Per 31.12.2013 waren bereits mehr als 2,5 Millionen Registrierungen und ca. 1,8 Millionen erbfolgerelevante Urkunden im Zentralen Testamentsregister gespeichert.