Ermittlung des Erben
Die Erbschaft fällt im Zeitpunkt des Todes an. Wer Erbe ist, steht in der Regel zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Eine Person kann also erben, ohne auch nur vom Sterbefall zu wissen. Das Gesetz trägt dieser Situation Rechnung, indem es den Fristbeginn der Ausschlagung an die Kenntnis über den Sterbefall knüpft.
Das Nachlassverfahren, in dem das Testamentsregister eine entscheidende Rolle einnimmt, dient der Ermittlung des Erben. Zu diesem Zweck müssen erbfolgerelevante Urkunden an das Nachlassgericht abgeliefert werden. Bei amtlich verwahrten Urkunden erfolgt dies mit Hilfe des Testamentsregisters: Es ermittelt die Verwahrstellen und teilt ihnen mit, an welches Gericht sie die Urkunden ggf. übersenden müssen.
Für privat verwahrte Testamente formuliert das Gesetz in § 2259 Abs. 1 BGB eine bürgerlich-rechtliche Ablieferungspflicht. Ob diese im Einzelfall erfüllt wird, überprüft niemand.
Wenn das Nachlassgericht von keinen erbfolgerelevanten Urkunden Kenntnis erlangt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Nachlassgericht ist dann in der Regel nicht verpflichtet, die Erben von Amts wegen zu ermitteln. Ausnahmen können sich aus landesrechtlichen Sonderbestimmungen ergeben, so etwa in Bayern gem. Art. 37 BayAGGVG. Die gesetzlichen Erben werden sich regelmäßig im Wege des Erbscheinverfahrens an das Nachlassgericht wenden.
Werden Testamente an das Nachlassgericht übermittelt, muss dieses sie von Amts wegen eröffnen. Die Betroffenen werden üblicher Weise im Anschluss informiert. Spätestens ab diesem Zeitpunkt beginnt die bereits beschriebene Ausschlagungsfrist.
Nachrichten
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20.02
2020
Jahresbericht 2019Das Jahr 2019 war für das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer ein erfolgreiches Jahr. Zum 31. Dezember 2019 waren im Zentralen Testamentsregister etwa 21,4 Millionen Registrierungen vorhanden.
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05.03
2019
Jahresbericht 2018Das Jahr 2018 war für das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer ein erfolgreiches Jahr. Hervorzuheben ist die erfolgreiche Bewältigung der Notariatsreform in Baden-Württemberg, die eine Vielzahl von Anpassungen im Zentralen Testamentsregister erforderlich gemacht hat.
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11.04
2018
Jahresbericht 2017Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2017 zurück, das durch einen reibungslosen elektronischen Registerbetrieb bei unvermindert hohen Registrierungszahlen und weiteren Verbesserungen der Benutzeroberfläche gekennzeichnet war.
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27.01
2017
Jahresbericht 2016Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2016 zurück, das durch einen reibungslosen elektronischen Registerbetrieb bei unvermindert hohen Registrierungszahlen aus der Testamentsverzeichnisüberführung und weiteren Verbesserungen der Benutzeroberfläche...
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28.11
2016
Abschluss TestamentsverzeichnisüberführungWir freuen uns mitteilen zu können, dass die Testamentsverzeichnisüberführung planmäßig abgeschlossen werden konnte. Neben der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg wurden die Testamentsverzeichnisse aus den 16 Bundesländern in das Zentrale Testamentsregister vollständig überführt.
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25.01
2016
Zentrales Testamentsregister - Jahresbericht 2015Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2015 zurück, das durch einen reibungslosen elektronischen Registerbetrieb bei unvermindert hohen Registrierungszahlen aus der Testamentsverzeichnisüberführung und weiteren Verbesserungen der Benutzeroberfläche...
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19.05
2015
Halbzeit in der Testamentsverzeichnisüberführung!Die Testamentsverzeichnisüberführung ist nun in jedem zweiten der 16 Bundesländer abgeschlossen. Bis Mitte Mai 2015 konnten neben der ehemaligen Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin die Testamentsverzeichnisse der Standesämter in Bremen, Hamburg, Hessen,...
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13.01
2015
Zentrales Testamentsregister - Jahresbericht 2014Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2014 zurück. Der elektronische Registerbetrieb verlief auch im abgelaufenen Kalenderjahr reibungslos.
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08.01
2015
Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer verfassungswidrigMit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen des Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zur Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in Teilen verfassungswidrig sind.
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25.11
2014
Hessen als sechstes Bundesland vollständig ins Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführtDie Testamentsverzeichnisüberführung schreitet planmäßig voran! Bislang konnten neben der ehemaligen Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin die Testamentsverzeichnisse der Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen...