Zweck

Das Zentrale Testamentsregister sorgt für die sichere Auffindbarkeit des letzten Willens

Amtlich verwahrte letztwillige Verfügungen müssen im Todesfall sicher aufgefunden werden. Dafür sorgt das Zentrale Testamentsregister. Es dient damit sowohl dem öffentlichen Interesse an einer geordneten Nachlassabwicklung als auch dem privaten Interesse an einer schnellen Umsetzung des letzten Willens der verstorbenen Person. Dies entlastet auch die Angehörigen, die alsbald Sicherheit über die Wünsche der verstorbenen Person erhalten.

Weil die Notarinnen und Notare aufgrund ihrer Zuständigkeiten für Testamente und Erbverträge über besondere juristische Kompetenz im Erbrecht verfügen, wurde die Bundesnotarkammer mit dem Betrieb des Zentralen Testamentsregisters für Deutschland betraut.

Mit diesem verfolgt der Gesetzgeber zwei Ziele:

  • In erster Linie soll das Auffinden von amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden gesichert werden, damit das Nachlassgericht im Sterbefall schnell und vor allem richtig entscheiden kann. Deshalb benachrichtigt das Zentrale Testamentsregister die Verwahrstellen von erbfolgerelevanten Urkunden im Sterbefall. Daraufhin werden diese Urkunden an das Nachlassgericht abgeliefert und sodann dort eröffnet.
     
  • Über die Verwahrangaben hinaus sollen den Nachlassgerichten weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Daher erhalten die Nachlassgerichte beispielsweise auch Angaben dazu, ob Maßnahmen der Nachlasssicherung erforderlich sind. Dadurch werden zeit- und arbeitsaufwendige Sonderanfragen beim Standesamt vermieden.
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