Enterbung
Der Erblasser kann jeden gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausschließen. Ebenso kann er den quotenmäßigen Anteil des oder der gesetzlichen Erben senken.
Ausgestaltung
Um einen gesetzlichen Erben zu enterben, reicht bereits ein sog. negatives Testament aus. Dies bedeutet, dass der gesetzlich Erbberechtigte ausdrücklich ausgeschlossen wird. Es genügt aber auch, dass allein andere Personen als Erben berufen werden. Der Enterbte muss in diesem Fall nicht einmal genannt werden. Üblicher Weise treten dann die Abkömmlinge des Enterbten an seine Stelle. Schließt der Erblasser den ganzen Stamm von der Erbfolge aus, wachsen die Erbteile der übrigen gesetzlichen Erben anteilig an. Wird ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner enterbt, kommen die Verwandten zum Zug, so als wäre der Erblasser unverheiratet.
Folgen der Enterbung
Wer enterbt ist, wird von der Vermögensnachfolge ausgeschlossen, d.h. er erhält mit dem Todesfall keine Berechtigung an dem Nachlass. Oftmals kann der Enterbte aber einen Pflichtteil geltend machen. Dann steht ihm ein Anspruch in Geld gegen den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft zu. Enterbt der Testierende seinen Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so steht dem Ehegatten außerdem meistens der Zugewinnausgleich zu. Dieser wird dann aber nicht pauschal berechnet, sondern ähnlich wie bei einer Scheidung tatsächlich ermittelt.
Siehe auch:
ENTERBUNG
NEGATIVES TESTAMENT
PFLICHTTEIL
ZUGEWINNGEMEINSCHAFT
Nachrichten
-
20.02
2020
Jahresbericht 2019Das Jahr 2019 war für das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer ein erfolgreiches Jahr. Zum 31. Dezember 2019 waren im Zentralen Testamentsregister etwa 21,4 Millionen Registrierungen vorhanden.
-
05.03
2019
Jahresbericht 2018Das Jahr 2018 war für das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer ein erfolgreiches Jahr. Hervorzuheben ist die erfolgreiche Bewältigung der Notariatsreform in Baden-Württemberg, die eine Vielzahl von Anpassungen im Zentralen Testamentsregister erforderlich gemacht hat.
-
11.04
2018
Jahresbericht 2017Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2017 zurück, das durch einen reibungslosen elektronischen Registerbetrieb bei unvermindert hohen Registrierungszahlen und weiteren Verbesserungen der Benutzeroberfläche gekennzeichnet war.
-
27.01
2017
Jahresbericht 2016Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2016 zurück, das durch einen reibungslosen elektronischen Registerbetrieb bei unvermindert hohen Registrierungszahlen aus der Testamentsverzeichnisüberführung und weiteren Verbesserungen der Benutzeroberfläche...
-
28.11
2016
Abschluss TestamentsverzeichnisüberführungWir freuen uns mitteilen zu können, dass die Testamentsverzeichnisüberführung planmäßig abgeschlossen werden konnte. Neben der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg wurden die Testamentsverzeichnisse aus den 16 Bundesländern in das Zentrale Testamentsregister vollständig überführt.
-
25.01
2016
Zentrales Testamentsregister - Jahresbericht 2015Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2015 zurück, das durch einen reibungslosen elektronischen Registerbetrieb bei unvermindert hohen Registrierungszahlen aus der Testamentsverzeichnisüberführung und weiteren Verbesserungen der Benutzeroberfläche...
-
19.05
2015
Halbzeit in der Testamentsverzeichnisüberführung!Die Testamentsverzeichnisüberführung ist nun in jedem zweiten der 16 Bundesländer abgeschlossen. Bis Mitte Mai 2015 konnten neben der ehemaligen Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin die Testamentsverzeichnisse der Standesämter in Bremen, Hamburg, Hessen,...
-
13.01
2015
Zentrales Testamentsregister - Jahresbericht 2014Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2014 zurück. Der elektronische Registerbetrieb verlief auch im abgelaufenen Kalenderjahr reibungslos.
-
08.01
2015
Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer verfassungswidrigMit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen des Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zur Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in Teilen verfassungswidrig sind.
-
25.11
2014
Hessen als sechstes Bundesland vollständig ins Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführtDie Testamentsverzeichnisüberführung schreitet planmäßig voran! Bislang konnten neben der ehemaligen Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin die Testamentsverzeichnisse der Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen...